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Errichtung einer Bodenaushubdeponie, Längenfeld

Ein strukturierter Waldbereich, der Feuchtlebensräume und Kleinstgewässer beherbergt und einen Lebensraum heimischer Amphibien darstellt, eignet sich nach Ansicht der Tiroler Umweltanwaltschaft nicht als Standort für eine Bodenaushubdeponie.

Stand des Verfahrens: Beschwerdeverfahren vor dem Landesverwaltungsgericht

Beschwerde der Tiroler Umweltanwaltschaft

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