
Die Genehmigung einer Bodenaushubdeponie im überaus schützenswerten Eichenwaldbestand durch die BH Schwaz unter Berücksichtigung der aktenkundigen Vorgeschichte ohne entsprechende naturschutzrechtliche Bewilligung ist für die Umweltanwaltschaft in keiner Weise mehr nachvollziehbar.
Stand des Verfahrens: Beschwerdeverfahren vor dem Landesverwaltungsgericht
Beschwerde der Tiroler Umweltanwaltschaft