![csm_Frommestrail_46706f833c csm_Frommestrail_46706f833c](https://www.tiroler-umweltanwaltschaft.gv.at/wp-content/uploads/2023/09/csm_Frommestrail_46706f833c.jpg)
Frommestrail, Fiss
Für die Umweltanwaltschaft ist es nicht nachvollziehbar, dass Trailanlagen unbedingt intakte Waldbereiche in einem ansonsten intensiv schitechnisch genutzten und überformten Landschaftsraum beanspruchen müssen.
Stand des Verfahrens: Mit Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichtes vom 03.03.2023 wurde die Beschwerde abgewiesen.
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