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Forststraße Oblasser Alpl, St. Johann im Walde

Die nachträgliche Bewilligung eines bereits in Teilen errichteten Forstweges sowie die Genehmigung eines zusätzlichen Neubaus im durchfeuchteten Gelände ohne jegliche Interessenabwägung widerspricht nach Ansicht der Tiroler Umweltanwaltschaft grundlegenden Prinzipien des Naturschutzes.

 

Stand des Verfahrens: Mit Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichtes vom 16.08.2023 wurde der Beschwerde Folge gegeben und der Antrag auf Erteilung der naturschutzrechtlichen Bewilligung zurückgewiesen.

Mit Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichtes vom 26.03.2025 wurde der Beschwerde der Antragstellerin gegen den erneuten Bescheid der Erstbehörde bezüglich verschiedener aufgetragener Wiederherstellungsmaßnahmen Folge gegeben und der angefochtene Bescheid ersatzlos behoben.

Beschwerde Forststrasse OblasserAlpl

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