Errichtung von 3 Wohnhäusern, Hochfilzen
Das geplante Vorhaben kommt in einem Sonderstandort, einem ausgeprägten Feuchtgebiet, zu liegen. Im Zuge des Ermittlungsverfahren wurden schwerwiegende und nachhaltige Beeinträchtigungen bei Verwirklichung des Projektes prognostiziert. … Stand des Verfahrens: Mit Erkenntnis vom 19.12.2011 wurde der Berufung Folge gegeben und die erforderliche naturschutzrechtliche Bewilligung versagt. Berufung der Umweltanwaltschaft 19.04.2011
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