Landwirtschaftliche Rekultivierung, Aurach bei Kitzbühel
Nach Ansicht der Tiroler Umweltanwaltschaft sind mächtige alte Moorböden mit Resten einer Feuchtvegetation schützenswert. Nicht nur aus naturkundlicher Sicht, sondern auch aus Klimaschutzsicht sollten solche Standorte vor einer weiteren Degradation bewahrt und nach Möglichkkeit bestmöglich renaturiert werden.
Stand des Verfahrens: Mit Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichtes vom 07.10.2020 wurde die Beschwerde unter Vorschreibung zusätzlicher Nebenbestimmungen als unbegründet abgewiesen.
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