Ersatzweideflächen für Flächenverluste iZmd Ausbau Wasserkraftwerk Imst-Haiming, Imsterberg
Die Schaffung der gegenständlichen Ersatzweideflächen führt zu einem unwiederbringlichen Verlust von FFH-Lebensraum – bzw. nach Anlage 4 Z 10 TNSchVO 2006 geschütztem Lebensraum und verunmöglicht folglich das Vorkommen der hier speziell angepassten Pflanzengesellschaften.
Insgesamt werden sämtliche Schutzgüter des TNSchG 2005 stark beeinträchtigt. Ein überwiegendes öffentliches Interesse liegt aus Sicht des Landesumweltanwaltes nicht vor.
Stand des Verfahrens: Mit Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichtes vom 14.10.2025 wurde der Beschwerde Folge gegeben und die naturschutzrechtliche Bewilligung ersatzlos behoben.
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