![csm_Haus_im_Schutzgebiet_Vorberg_a49bbd183f csm_Haus_im_Schutzgebiet_Vorberg_a49bbd183f](https://www.tiroler-umweltanwaltschaft.gv.at/wp-content/uploads/2023/09/csm_Haus_im_Schutzgebiet_Vorberg_a49bbd183f.jpg)
Errichtung eines Einfamilienhauses, Gnadenwald
Das geplante Vorhaben liegt zur Gänze im Landschaftsschutzgebiet Vorberg bzw. im Natura 2000 - Gebiet Karwendel. Für die Tiroler Umweltanwaltschaft ist die bereits erfolgte Flächenwidmung nicht nachvollziehbar bzw. mit den Zielen der Schutzgebiete schlichtweg unvereinbar.
Stand des Verfahrens: Mit Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichtes vom 12.10.2021 wurde der Beschwerde stattgegeben und die naturschutzrechtliche Bewilligung versagt.
Bleiben Sie auf dem Laufenden: