
Errichtung eines Einfamilienhauses, Gnadenwald
Das geplante Vorhaben liegt zur Gänze im Landschaftsschutzgebiet Vorberg bzw. im Natura 2000 - Gebiet Karwendel. Für die Tiroler Umweltanwaltschaft ist die bereits erfolgte Flächenwidmung nicht nachvollziehbar bzw. mit den Zielen der Schutzgebiete schlichtweg unvereinbar.
Stand des Verfahrens: Mit Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichtes vom 12.10.2021 wurde der Beschwerde stattgegeben und die naturschutzrechtliche Bewilligung versagt. Dagegen erhob die Antragstellerin außerordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof und wurde die Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichtes aufgehoben.
Mit Erkenntnis vom 25.08.2025 wurde der ursprünglichen Beschwerde des Landesumweltanwaltes erneut stattgegeben und die Errichtung eines Einfamilienhauses erneut versagt.
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