
Der betroffene Gratbereich soll aufgeschüttet und zu einer Schipiste "umfunktioniert" werden.
Felsgipfel, die nicht ins Pistenkonzept passen, werden einfach abgetragen.
Ganze teils felsige Gratlandschaften sollen im hochalpinen Bereich außerhalb des Schigebietes zu Schipisten umfunktioniert werden.
Macht es wirklich noch Sinn, die Tiroler Berge so umzugestalten, dass sie unseren schitechnischen Bedürfnissen entsprechen oder sollten wir zumindest vor unberührten und eindrucksvollen Gratbereichen einen entsprechenden Respektabstand wahren?
Kann es wirklich sein, dass der Abtrag eines gesamten Felsgipfels (siehe Foto) als unerheblicher Eingriff im Sinne des UVP-Gesetzes angesehen werden kann?
Diese und viele weitere Fragen veranlassten die Tiroler Umweltanwaltschaft Beschwerde gegen den Bescheid der Tiroler Landesregierung zu erheben, der von keinen erheblichen, schädlichen, belästigenden oder belastenden Auswirkungen auf die Umwelt ausgeht.
Stand des Verfahrens: Beschwerde vor dem Bundesverwaltungsgericht