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Forststrasse zum Kragenalpe-Hochleger, Kundl – Nachtrag

Die Umweltanwaltschaft sieht sich mit ihrer einstigen Einschätzung, wonach das landschaftliche Gepräge im sensiblen Gratbereich nachhaltige, erheblich negative Veränderungen und damit hochtechnische Überformungen erfahren würde, mehr als bestätigt. Der einstige spannende Steigverlauf und seine wunderschöne Einbettung in die Naturlandschaft dieses Bergrückens war ein Kleinod, welches durch den Bau einer breiten Forststrasse unwiederbringlich verloren ging.

Nach Abschluss des Verfahrens und nach erfolgter Errichtung der Forststrasse ist die Tiroler Umweltanwaltschaft der Ansicht, dass die einstige Beschwerde mehr als gerechtfertigt war.

Alter Eintrag: Die Tiroler Umweltanwaltschaft geht davon aus, dass der Bergrücken zwischen dem Inntal und der Wildschönau eine naturkundliche und landschaftliche Besonderheit darstellt und möglichst naturnah der nächsten Generation übergeben werden sollte.

Stand des Verfahrens: Mit Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichts vom 11.02.2016 wurde die Beschwerde als unbegründet abgewiesen.

Beschwerde der Tiroler Umweltanwaltschaft

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