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Errichtung der Forststrasse Nachtbödenweg, Bach

Die Notwendigkeit der Pflege und Erhaltung der Schutz- Wohlfahrts- und Erholungsfunktion unserer Wälder wird durch die Tiroler Umweltanwlatschaft nicht in Frage gestellt.

Im gegenständlichen Fall stehen jedoch die prognostizierten erheblichen Beeinträchtigungen der Schutzgüter des Tiroler Naturschutzgesetzes in keinem Verhältnis zum angegebenen waldbaulichen Ziel……

Stand des Verfahrens: Mit Beschluss des Landesverwaltungsgerichtes vom 03.12.2015 wurde die Beschwerde der Tiroler Umweltanwaltschaft als unbegründet abgewiesen und zusätzliche ökologische Nebenbestimmungen vorgeschrieben.https://www.lvwg-tirol.gv.at/

Beschwerde der Tiroler Umweltanwaltschaft

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