Rechtlicher Auftrag

Neben der Tätigkeit in Genehmigungsverfahren setzt die Umweltanwaltschaft Schwerpunkte in den Bereichen zukünftige Entwicklung und Strategien im Natur- und Umweltschutz. Dabei werden zu landesrelevanten Themen Konzepte und Standards entwickelt, die eine landesweit einheitliche Bewertung von Maßnahmen ermöglichen und Chancen oder Risiken für die künftige Entwicklung des Landes aufzeigen. Der dritte Arbeitsschwerpunkt liegt in der Organisation, Entwicklung und Durchführung von Naturschutzmaßnahmen. Dieser Bereich zeigt über good-practice Projekte oder Veranstaltungen Möglichkeiten auf, wie das Bewahren und der sorgsame Umgang mit Natur dennoch wirtschaftlich attraktiv, lustbetont und freudvoll sein kann.

Die Tiroler Umweltanwaltschaft arbeitet interdisziplinär und profitiert dabei in allen ihren Tätigkeitsbereichen von der breit gefächerten Expertise ihrer MitarbeiterInnen, welche z.B. die Fachgebiete der Biologie, Botanik, Rechtswissenschaft, Politikwissenschaft und Landschaftsökologie umfasst. Der Landesumweltanwalt kann sich in den Verfahren vertreten lassen. In den Bezirken wird diese Vertretung von den Naturschutzbeauftragten wahrgenommen, von denen es zwei in jedem politischen Bezirk Tirols gibt.

Da es sich um eine Institution des Landes Tirol handelt, ist der räumliche Wirkungsbereich der Umweltanwaltschaft in Genehmigungsverfahren auf das Bundesland Tirol beschränkt. Jedes österreichische Bundesland hat durch ein jeweiliges Landesgesetz eine Landesumweltanwaltschaft installiert (siehe http://www.umweltanwaltschaft.gv.at). Aufgrund dieser unterschiedlichen Rechtsgrundlagen sind die einzelnen Landes-Umweltanwaltschaften nicht mit gleichen Kompetenzen ausgestattet. So bestehen Unterschiede in der Größe der Institutionen oder etwa auch deren Zugang zu den beiden Höchstgerichten öffentlichen Rechts, dem Verwaltungs- und dem Verfassungsgerichtshof.

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