Horlachtal1

Wirtschaftsweg Finstertal / Viehnotweg Kleinhorlachalm, Umhausen

Aus Sicht der Tiroler Umweltanwaltschaft ist die Errichtung des Weges mit den Zielen des Ruhegebietes unvereinbar und hat starke und irreversible Beeinträchtigungen sämtlicher Schutzgüter des § 1 TNSchG 2005 zur Folge.  Darüber hinaus läuft der projektbedingte Verlust von Moorflächen der EU-Renaturierungsverordnung zuwider. Ein öffentliches Interesse an der Errichtung des Weges kann seitens der Tiroler Umweltanwaltschaft nicht erkannt werden.

Stand des Verfahrens: Mit Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichtes vom 17.11.2025 wurde der Beschwerde stattgegeben und die Bewilligung versagt.

Beschwerde_Wirtschaftsweg_Finstertal

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