
Wirtschaftsweg Finstertal / Viehnotweg Kleinhorlachalm, Umhausen
Aus Sicht der Tiroler Umweltanwaltschaft ist die Errichtung des Weges mit den Zielen des Ruhegebietes unvereinbar und hat starke und irreversible Beeinträchtigungen sämtlicher Schutzgüter des § 1 TNSchG 2005 zur Folge. Darüber hinaus läuft der projektbedingte Verlust von Moorflächen der EU-Renaturierungsverordnung zuwider. Ein öffentliches Interesse an der Errichtung des Weges kann seitens der Tiroler Umweltanwaltschaft nicht erkannt werden.
Stand des Verfahrens: Beschwerdeverfahren vor dem Landesverwaltungsgericht
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