
Piste Kuhalm, Fiss
Nach Ansicht der Tiroler Umweltanwaltschaft wurde der entscheidungswesentliche Sachverhalt, insbesondere die Voraussetzungen zur Erteilung einer artenschutzrechtlichen Ausnahmebewilligung, unzureichend ermittelt und vorgeschlagene Alternativvarianten nicht weiter geprüft. Das von der Behörde angenommene Vorliegen eines überwiegenden langfristigen öffentlichen Interesses kann nicht nachvollzogen werden .
Stand des Verfahrens: Beschwerde vor dem Landesverwaltungsgericht
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