
Die Errichtung eines Fitnessparcours mitten im schützenswerten Auwald nebst einem Biberrevier zeugt nicht gerade von Sensibilität gegenüber vorhandenen naturkundlichen Wertigkeiten.
Stand des Verfahrens: Mit Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichtes vom 13.07.2022 wurde die Beschwerde mit der Maßgabe abgewiesen, dass für 4 Fitness-Stationen gemäß Antragsmodifikation vom 13.06.2022 samt ökologischem Konzept die Bewilligung erteilt wurde.
Beschwerde der Tiroler Umweltanwaltschaft