
en allemand: Für die Tiroler Umweltanwaltschaft sind Fahrsicherheitstrainings außerhalb von Verkehrsflächen bzw. hierfür speziell vorgesehenen Einrichtungen nicht mit den Bestimmungen der Alpenkonvention und nicht mit den Bemühungen des Landes zur Reduktion der Verkehrsbelastungen in Einklang zu bringen.
Stand des Verfahrens: Beschwerdeverfahren vor dem Landesverwaltungsgericht