
en allemand:
Zum ersten Mal in seiner Geschichte wird das Tiroler Naturschutzgesetz nicht novelliert, um Schutzbestimmungen zu präzisieren oder neu einzufügen, sondern um bestehende Schutzqualitäten zu senken: So sollen aus Sicht der Tiroler Umweltanwaltschaft die Bestimmungen für Ruhegebiete aufgeweicht werden, Artenschutzbestimmungen für Tiere, Pflanzen, Vögel und deren Lebensräume im Zusammenhang mit Projekten der Energiewende beschränkt werden bzw. das Auf-Stock-Setzen von Bäumen im Auwald in regelmäßigen Abständen erlaubt werden.
Die Tiroler Umweltanwaltschaft geht davon aus, dass diese Novelle zu einer Verschlechterung des Schutzniveaus der Tiroler Natur führen wird....
Stellungnahme Novelle TNSchG 05, 03.11.2014