
en allemand: Die Tiroler Umweltanwaltschaft geht davon aus, dass eine entsprechende Variantenprüfung, bei der auch die vorhandenen Baulandreserven Beachtung finden, nicht durchgeführt wurde. Trotz negativer Gutachten aus den Bereichen Forst und Naturschutz wurde das Vorhaben seitens der Bezirksbehörde genehmigt. Vor Rechtskraft des Bescheides fanden bereits die Holzschlägerungsmaßnahmen statt.
Stand des Verfahrens: Beschwerdeverfahren vor dem Landesverwaltungsgericht
Beschwerde der Umweltanwaltschaft