
Die Errichtung eines Fitnessparcours mitten im schützenswerten Auwald nebst einem Biberrevier zeugt nicht gerade von Sensibilität gegenüber vorhandenen naturkundlichen Wertigkeiten.
Stand des Verfahrens: Beschwerdeverfahren vor dem Landesverwaltungsgericht
Beschwerde der Tiroler Umweltanwaltschaft