
Während andere Länder ehemalige Truppenübungsplätze zu Schutzgebiete erklären, dient in Tirol der Nationalpark Hohe Tauern alljährlich als Übungsgelände für Hubschrauber-Landekurse. Die Frage, warum diese Übungen nicht außerhalb eines international anerkannten Nationalparkes durchgeführt werden können, wurde aus Sicht der Tiroler Umweltanwaltschaft auch für das beantragte Vorhaben im Herbst 2010 nicht beantwortet ...
Stand des Verfahrens: mit Berufungserkenntnis vom 27.08.2010 abgeschlossen, die Berufung wurde als unbegründet abgewiesen!
Berufung der Umweltanwaltschaft 16.08.2010