
Der beantragte Schlepplift soll innerhalb einer imposanten unberührten Landschaft außerhalb der Schigebietsgrenzen zu liegen kommen....
Stand des Verfahrens: Die Beschwerde wurde im Zuge der mündlichen Verhandlung vom 28.01.2015 vor dem Landesverwaltungsgericht als unbegründet abgewiesen.
Beschwerde der Umweltanwaltschaft 06.11.2014