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Wasserkraftwerk am Saukaserbach, Jochberg

Nach Ansicht der Tiroler Umweltanwaltschaft stehen die zu erwartenden Eingriffe in die Natur in keinem Verhältnis zu der geplanten Stromerzeugung. Zudem wurden Vorgaben der Wasserrahmenrichtlinie nicht beachtet und der Kriterienkatalog Wasserkraft nicht angewandt.

Stand des Verfahrens: Mit Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichtes vom 28.06.2016 wurde die Beschwerde als unbegründet abgewiesen.

Beschwerde der Tiroler Umweltanwaltschaft

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