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Schaffung von Bauland im Rotföhrenwald, Mieming

Die Tiroler Umweltanwaltschaft geht davon aus, dass eine entsprechende Variantenprüfung, bei der auch die vorhandenen Baulandreserven Beachtung finden, nicht durchgeführt wurde.

Trotz negativer Gutachten aus den Bereichen Forst und Naturschutz wurde das Vorhaben seitens der Bezirksbehörde genehmigt. Vor Rechtskraft des Bescheides fanden bereits die Holzschlägerungsmaßnahmen statt.

Stand des Verfahrens: Mit Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichtes vom 16.06.2016 wurde die Beschwerde als unbegründet abgewiesen.

Beschwerde der Umweltanwaltschaft

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