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Neubau eines Wasserkraftwerkes am Kasbach, Jenbach

Die Tiroler Umweltanwaltschaft ist sich der speziellen Belastungssituation am Kasbach durchaus bewusst und steht einem Kraftwerksneubau vorab nicht negativ gegenüber. Die bereits angespannte gewässerökologische Situation am Kasbach darf jedoch nicht dazu führen, dass gewässerökologische Aspekte, insbesondere die Festlegung eines adäquaten Restwasserdargebotes, nicht entsprechend berücksichtigt werden… Stand des Verfahrens: mit Berufungserkenntnis vom 06.08.2010 abgeschlossen, die Berufung wurde als unbegründet abgewiesen!  Berufung der Umweltanwaltschaft 07.07.2010

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