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Hubschrauberhochgebirgslehrgang Sommer 2013, Tiroler Anteil des Nationalparkes Hohe Tauern

Wie jedes Jahr erfolgt die Bewilligung der Hubschrauberlehrgänge des Bundesheeres für den Tiroler Anteil des Nationalparks Hohe Tauern. Wie jedes Jahr ergeht die Berufung der Tiroler Umweltanwaltschaft in der Überzeugung, dass ein international anerkannter Nationalpark, ein Europaschutzgebiet für bedrohte Vogelarten und für Wildtiere des Hochgebirges nicht den idealen Raum für Hubschrauberlehrgänge darstellen kann und soll. Die Tiroler Umweltanwaltschaft gibt die Hoffnung nicht auf, dass ihre diesbezüglichen Argumente und Kritikpunkte auch einmal gehört werden…

Stand des Verfahrens: Mit Berufungserkenntnis vom 12.07.2013 wurde die Berufung der Tiroler Umweltanwaltschaft -wie jedes Jahr- als unbegründet abgewiesen.

Berufung der Umweltanwaltschaft 03.06.2013

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