csm_Radweg_Tumpen_2fe1329c2f

Errichtung und Asphaltierung eines Radweges, Tumpen

Dies bedeutet jedoch nicht, dass jeder landschaftlich noch so reizvolle Wegabschnitt asphaltiert werden muss. Stand des Verfahrens: Mit Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichtes vom 05.06.2020 wurde die Beschwerde des Landesumweltanwaltes als unbegründet abgewiesen.

Beschwerde der Tiroler Umweltanwaltschaft

Bleiben Sie auf dem Laufenden:

Kontakt