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Errichtung einer Bodenaushubdeponie, Oberlienz

Für die Tiroler Umweltanwaltschaft ist ein Ausgleich von Inanspruch genommenen Auwaldflächen unerläßlich, um überhaupt eine allfällige Genehmigungsfähigkeit erkennen zu können. Ein dergestalter Ausgleich sollte jedoch in seiner ökologischen Qualität und seinem zeitlichen Zusammenhang entsprechend geplant und detailliert vorgeschrieben werden.

Stand des Verfahrens: Mit Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichtes vom 23.06.2022 wurde der angefochtene Bescheid ersatzlos behoben und das Bewilligungsverfahren eingestellt. Die Gemeinde hat ihren Antrag auf Bewilligung einer Bodenaushubdeponie zurückgezogen.

Beschwerde der Tiroler Umweltanwaltschaft

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