Kalserbach

Errichtung des Kraftwerkes Haslach, Kals am Großglockner

Für die Tiroler Umweltanwaltschaft steht fest, dass es sich bei dem geplanten Kraftwerk um ein Wasserkraftwerk innerhalb einer Kraftwerkskette handelt und damit das entsprechende Verfahren nach dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz anzuwenden ist …

Stand des Verfahrens: Mit Bescheid vom 27. Juni 2012 wies der Umweltsenat die Berufung der Tiroler Umweltanwaltschaft ab, folgte der Berufung der Gemeinde Kals und stellte damit fest, dass das beantragte Vorhaben nicht UVP-pflichtig ist (Erkenntnis des Umweltsenates: US 7B/2012/3-22).

Berufung der Umweltanwaltschaft 11.01.2012

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