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Schotterentnahme aus dem Rotlech

Die Tiroler Umweltanwaltschaft sieht direkte Schotterentnahmen aus einem Fließgewässer aufgrund der ökologischen Beeinträchtigungen sehr kritisch. Im speziellen Fall konnten seitens der Tiroler Umweltanwaltschaft zusätzlich keine öffentlichen Interessen erkannt werden. Die Oberbehörde genehmigte schlußendlich die naturkundlich sehr kritische Schotterentnahme, ohne auf die Sachargumente der Tiroler Umweltanwaltschaft näher einzugehen .. Stand des Verfahrens:
Mit Berufungserkenntnis vom 24.02.2011 wurde der Berufung Folge gegeben und wurde eine Asphaltierung der beiden naturkundlich sensiblen Teilbereiche des Radweges untersagt.

Berufung der Umweltanwaltschaft 16.11.2009 

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Bedingt taugliche Anlagenkonfiguration verbunden mit erheblichen Eingriffen in die Tiroler Natur?

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