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Karabfahrt Projekt 2010, Fügen

Im Feststellungsverfahren zur Beurteilung der UVP-Pflicht des beantragten Vorhabens spricht sich die Tiroler Umweltanwaltschaft eindeutig und nachvollziehbar für ein UVP-Verfahren für die geplanten Schipiste aus… Stand des Verfahrens: Mit Bescheid vom 14. April 2011 erfolgte die Feststellung der zuständigen Behörde Abteilung Umweltschutz, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht durchzuführen ist. Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Schwaz vom 13. Juli 2011 wurde die naturschutzrechtliche Bewilligung erteilt. Da die Antragstellerin Projektsänderungen und -modifizierungen im Sinne des Naturschutzes vornahm, erteilte die Tiroler Umweltanwaltschaft schlussendlich ihre Zustimmung zum geplanten Vorhaben.   Stellungnahme der Umweltanwaltschaft 28.02.2011

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Erschließung Bodenalm, Brandberg

Die Umweltanwaltschaft geht davon aus, dass ein Fortbestand der Bewirtschaftung der Bodenalm mittels Galtvieh,...

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Aushubdeponie am Fernpass, Biberwier

Für die Tiroler Umweltanwaltschaft erschließt sich weder warum es gerade an diesem Ort eine Deponie benötig...

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Schigebietsverbindung Kappl-St. Anton

Bereits seit Jahren wies der Landesumweltanwalt auf die schweren Auswirkungen auf die Natur hin, die mit dem g...

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Wasserkraftwerk am Saukaserbach, Jochberg

Nach Ansicht der Tiroler Umweltanwaltschaft stehen die zu erwartenden Eingriffe in die Natur in keinem Verhäl...

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Ski region Berger Alm – Extension of the flood lighting, Steinach

Die ehemalige Beleuchtungsanlage des Patscherkofels, die nicht dem Stand der Technik entspricht, soll das Ange...

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Stellungnahme zum Speicherkraftwerk SKW Kühtai

Bedingt taugliche Anlagenkonfiguration verbunden mit erheblichen Eingriffen in die Tiroler Natur?

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