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Audi Driving Experience, St. Anton am Arlberg

Aus Sicht der Tiroler Umweltanwaltschaft ist es höchst an der Zeit, dass alle Veranstaltungen mit Kraftfahrzeugen von der zuständigen Behörde auf ihre unbedingte Notwendigkeit hin abgeprüft werden.

Wenn solche Veranstaltungen zudem noch auf gewachsenem natürlichen Boden -also auf landwirtschaftlich genutzten Wiesenflächen-  stattfinden sollen, fehlt jedes Verständnis für eine naturschutzrechtliche Genehmigung. Stand des Verfahrens: Mit Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichtes vom 05.05.2020 wurde der Beschwerde Folge gegeben und der angefochtene Bescheid ersatzlos behoben.

Beschwerde der Tiroler Umweltanwaltschaft

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Erschließung Bodenalm, Brandberg

Die Umweltanwaltschaft geht davon aus, dass ein Fortbestand der Bewirtschaftung der Bodenalm mittels Galtvieh,...

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Aushubdeponie am Fernpass, Biberwier

Für die Tiroler Umweltanwaltschaft erschließt sich weder warum es gerade an diesem Ort eine Deponie benötig...

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Schigebietsverbindung Kappl-St. Anton

Bereits seit Jahren wies der Landesumweltanwalt auf die schweren Auswirkungen auf die Natur hin, die mit dem g...

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Wasserkraftwerk am Saukaserbach, Jochberg

Nach Ansicht der Tiroler Umweltanwaltschaft stehen die zu erwartenden Eingriffe in die Natur in keinem Verhäl...

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Ski region Berger Alm – Extension of the flood lighting, Steinach

Die ehemalige Beleuchtungsanlage des Patscherkofels, die nicht dem Stand der Technik entspricht, soll das Ange...

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Stellungnahme zum Speicherkraftwerk SKW Kühtai

Bedingt taugliche Anlagenkonfiguration verbunden mit erheblichen Eingriffen in die Tiroler Natur?

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