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Geländekorrekturen zur Kultivierung im Almbereich, Matrei i. O.

Geländekorrekturen zur Kultivierung im Almbereich, Matrei i. O. Die Tiroler Umweltanwaltschaft spricht sich eindeutig gegen die nachträgliche Bewilligung bereits durchgeführter Kultivierungsmaßnahmen aus und fordert die Herstellung des bestmöglichen Zustandes aus naturkundlicher Sicht… Stand des Verfahrens: Mit Erkenntnis vom 12.12.2012 wurde die Berufung der Tiroler Umweltanwaltschaft als unbegründet abgewiesen. Berufung der Umweltanwaltschaft 28.01.2011

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